Unfallgutachten Berlin

Unfallgutachten ertsellt in Berlin die Firma Engelmann & Schmidt

Wir erstellen Unfallgutachten in Berlin und Umgebung. Schnell, kompetent und direkt vor Ort.     Wenn es gekracht hat, dann ist der Schreck erst einmal groß. Sie brauchen jetzt sofortige und unkomplizierte Hilfe. Doch warum sollten Sie sich ein Unfallgutachten erstellen lassen? Ihnen ist doch klar, dass die Gegenseite Schuld am Unfall hat und die Polizei hat  dies vielleicht schon am Unfallort bestätigt. Doch nicht jeder Schadenverursacher fühlt sich schuldig. Es wird dann ein anderer Unfallhergang dargestellt, indem zum Beispiel behauptet wird, Sie wären viel zu schnell oder bei rot gefahren, hätten nicht geblinkt oder unmotiviert gebremst. Häufig wird auch behauptet, der geltend gemachte Schaden wäre viel zu hoch oder  ihr Fahrzeug hätte Vorschäden gehabt.  Mit einem neutralen Unfallgutachten, welches zugleich der Beweissicherung dient, sichern Sie sich die Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung und haben im Streitfall immer ein rechtssicheres Dokument in der Hand, dass Ihre Ansprüche belegt und untermauert.

Sie als Unfallgeschädigter haben in Deutschland das Recht Ihren Unfallgutachter selbst zu bestimmen. Machen Sie von diesem Recht unbedingt Gebrauch und beauftragen Sie uns als neutrale und objektive Unfallgutachter für Ihr Unfallgutachten. Nur so können Sie sich die bestmögliche Schadensregulierung sichern. Zusätzlich bieten wir Ihnen kompetente Beratung und Soforthilfe im Schadensfall. Lesen Sie nachfolgend wichtige Informationen zum Thema Unfallgutachten und wie Sie sich nach einem Unfall am besten verhalten.

Wer übernimmt die Kosten für ein Unfallgutachten in Berlin?

Vorab die erste wichtige Information für Sie. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten für Ihr Unfallgutachten übernehmen, wenn Ihr Fahrzeug Unfall geschädigt ist und Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen. Dies gilt nicht im so genannten Bagatellfall. Liegt die Schadenssumme unter 750,- Euro, wird kein Gutachten, sondern ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser beinhaltet ausschließlich die Schadenkalkulation und einige wenige Lichtbilder zur Dokumentation. Auch wenn es sich nur um einen abgefahrenen Außenspiegel handelt, haben Sie das Recht die Kosten für einen neuen Außenspiegel einzufordern.

Welche Fragen klärt nun das Unfallgutachten? Das Unfallgutachten hält rechtssicher fest, welche Reparaturkosten für die Instandsetzung des Fahrzeuges aufgewendet werden müssen. Das Unfallgutachten sagt  aus, wie hoch die Wertminderung ist oder ob es sich bei dem Unfallschaden um einen Totalschaden handelt. In diesem Fall muss geklärt werden, wie hoch der Wiederbeschaffungswert und der Restwert sind. Der Gesamtzustand des Fahrzeuges und die Unfallschäden werden durch den Sachverständigen mit Lichtbildern dokumentiert. So wird gesichert, dass auch nach erfolgter Reparatur Ihres Fahrzeuges der ursprüngliche Schaden dargestellt werden kann, wie das beispielsweise im Sreitfall vor Gericht erforderlich ist.                  Die Schadensabwicklung im Falle eines Unfalls ist eine komplexe Angelegenheit. Bestehen Sie auf Ihre Rechte und lassen Sie sich Ihr Unfallgutachten erstellen.

Ein unabhängiges Kfz Unfallgutachten in Berlin

Unfallgutachten werden in zwei Bereiche unterteilt. Da ist einmal der Bereich Kfz-Haftpflichtschäden und einmal der Bereich Kfz-Kaskoschäden. Der Kfz-Haftpflichtschaden tritt ein, wenn Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen. Sie als geschädigter Unfallbeteiligter haben das Recht zu wählen, ob der Schaden durch eine fachgemäße Reparatur oder durch den erforderlichen Geldbetrag (Abrechnung über Gutachten) beglichen werden soll. Stellt das Unfallgutachten einen Totalschaden fest, ist die Wiederherstellung durch eine Reparatur nicht möglich. In diesem Fall muss die gegnerische Versicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges übernehmen.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen in Deutschland vor, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für Ihren unabhängigen Unfallgutachter übernehmen muss. Sie haben des Weiteren Anspruch auf die Erstattung der Abschleppkosten und die Kosten für einen Mietwagen , so lange bis Ihr Fahrzeug wieder fahrtüchtig ist oder ein neues Fahrzeug angeschafft wurde (Totalschaden). Falls Sie keinen Mietwagen für diese Zeit benötigen, haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfallgeld. Benötigen Sie juristischen Beistand, Sie beauftragen einen Rechtsanwalt und/oder Ihnen steht Schmerzensgeld zu, muss die gegnerische Versicherung diese Kosten ebenfalls übernehmen. Als Unfallgutachter in Berlin erstellen wir Ihnen Ihr unabhängiges Unfallgutachten und beraten Sie gerne zu Ihren Ansprüchen und Rechten, die Sie geltend machen können. Bitte beachten Sie, dass wir Sie nur über Ihre Ansprüche aufklären können, als Unfallgutachter aber nicht befugt sind, die Geltendmachung der Ansprüche zu übernehmen!

Tipps vom Unfallgutachter zum Thema Unfallgutachten in Berlin

Als Unfallgutachter werden wir auch für Sie tätig, wenn Ihr Fahrzeug einen Kfz-Kaskoschaden oder Teilkaskoschaden erlitten hat. Kaskoschäden sind in im Regelfall selbstverschuldet bzw. solche bei denen der Schädiger nicht ermittelt wurde. Unter Teilkaskoschäden am PKW fallen unter anderem Schäden durch Blitzeinschlag, Hagel oder Sturm (herabgefallene Bäume/Äste), Diebstahl und Brand. Liegt in Ihrem Fall ein Kasko- oder Teilkaskoschaden vor, müssen Sie zuerst mit Ihrer Versicherung klären, ob diese die Kosten für einen unabhängigen, freien Unfallgutachter übernimmt . Im Kasko- und Teilkaskoschadensfall ist die Versicherung nicht verpflichtet die Kosten dafür zu übernehmen, sie kann auch einen eigenen Gutachter schicken, was im Regelfall auch erfolgt. Sollte Ihre Versicherung Ihnen die Ansprüche, die Sie geltend machen, strittig machen, können Sie auf eigene Kosten einen unabhängigen, freien Unfallgutachter hinzuziehen, der das Gutachten der Versicherung neutral und unabhängig überprüft. Es kann sich für Sie durchaus lohnen, das Gutachten der Versicherung im Streitfall durch einen Unfallgutachter überprüfen zu lassen. Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot und beraten Sie zum Kosten-/ Nutzenverhältnis.  Rufen Sie uns, wir beraten Sie persönlich.

Und noch ein Tipp von uns für Sie: Lassen Sie sich nicht am Unfallort von einem vermeintlichen Bagatellschaden in die Irre führen. So mancher Schaden wird erst bei einer genauen Begutachtung sichtbar. Fahrzeuge moderner Bauart sind in der Regel mit Kunststoffstoßfängern ausgerüstet, die ein hohes Rückstellvermögen haben. Das heißt, nach dem Anstoß formt sich der Stoßfänger zurück und es entsteht bei oberflächlicher Betrachtung der Eindruck, dass kein Schaden entstanden ist. Was darunter stoßbedingt kaputt gegangen ist, sieht man nicht. Die Stoßfänger sind mit Pralldämpfern, Trägern und Halterungen unterlegt, die auch bei leichteren Anstößen häufig beschädigt werden. Auch kann bei Heckanstößen  das Heckblech eingedrückt werden, wobei die Schadenstelle im Regelfall durch den Stoßfänger verdeckt ist.. Werden diese Schäden nicht erkannt, weil kein Sachverständiger in die Beurteilung einbezogen wurde, müssen Sie später entstehende Reparaturkosten selbst übernehmen, beispielsweise bei der Rückgabe von Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen.