Kfz Gutachter und KFZ Sachverständiger in Berlin

Als KFZ Gutachter und KFZ Sachverständiger erstellen wir KFZ Gutachten für Berlin und Brandenburg

Kfz-Sachverständige Engelmann und Schmidt in Berlin – wir sind Ihre zuverlässigen Partner für Unfallgutachten für alle Fahrzeugtypen, technische Gutachten, Unfallrekonstruktionsgutachten und Wertgutachten. Unsere Gutachten sind Ihre Versicherung im Schadensfall. Rund 4 Millionen Unfälle jährlich auf Deutschlands Straßen zeigen deutlich, das Risiko fährt immer mit. Wenn auch Sie Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen möchten, vertrauen Sie auf unsere unabhängigen Gutachten.

Nach einem Unfall sitzt der Schreck erst einmal tief. Jetzt ist es wichtig, dass Sie wissen, was zu tun ist, um Ihre Ansprüche später durchsetzen zu können. Ganz egal, ob es sich um einen abgefahrenen Außenspiegel handelt, oder an Ihrem Fahrzeug größere Schäden entstanden sind, Ihr Unfallgutachten dient der wichtigen Beweissicherung, die Sie gegenüber dem Schädiger und/oder seiner Haftpflichtversicherung vorlegen müssen, um Ihre berechtigten Ansprüche zu sichern. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, sind unsere Unfallgutachten und Schadengutachten rechtssicher und können vor Gericht verwendet werden.

Gerne führen wir die Begutachtung Ihres Kfz in einer unserer Prüfstellen durch oder wir schicken einen unserer Gutachter zum Standort des Fahrzeuges.

Unser Sachverständigenbüro in Berlin ist Markenpartner der Fahrzeug-Sicherheitsprüfung Schaden- und Wertgutachter GmbH, einem Unternehmen der TÜV Rheinland Group.

Für den ADAC Berlin-Brandenburg sind wir als Vertragssachverständiger (Herr Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Schmidt) und Prüfdienstpartner tätig.

Unsere Gutachten sind unabhängig, neutral und qualifiziert.

  • Unfallgutachten unabhängig, neutral und qualifiziert
  • Begutachtung des Kfz vor Ort oder in unseren Kfz-Prüfstellen
  • Markenpartner der TÜV Rheinland Group
  • ADAC-Vertragssachverständiger
  • ADAC-Prüfdienstpartner

Sie brauchen einen KFZ Gutachter in Berlin?

Verkehrsfähige und prozesstaugliche Unfallgutachten können Ihnen im Schadensfall helfen, viel Geld zu sparen. Nicht immer ist die Sachlage am Unfallort deutlich erkennbar. Nicht immer sind Schäden am Kfz von außen erkennbar. Beeinträchtigen Schäden am Kfz später die Fahrtüchtigkeit des Autos, kann oftmals nicht mehr einwandfrei nachgewiesen werden, dass diese Schäden durch den vorhergegangenen Unfall verursacht wurden. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche nur durchsetzen, wenn Sie sofort ein unabhängiges Unfallgutachten erstellen lassen. Unsere neutralen Sachverständigen helfen Ihnen Schäden qualifiziert und professionell abzuwickeln. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen jederzeit eine schnelle und flexible Auftragsbearbeitung.

Die Begutachtung in unseren Kfz-Prüfstellen bietet Ihnen den Vorteil der qualifizierten Untersuchung Ihres Kfz. Das Fahrzeug kann auf der Hebebühne angehoben werden und dabei auch von unten einwandfrei begutachtet werden. Verdeckte Schäden können so besser erkannt werden. Oftmals sind bei modernen Fahrzeugen die Unfallschäden von außen nur teilweise oder unzureichend erkennbar. Auf unseren Kfz-Prüfstellen können wir den Fehlerspeicher Ihres Fahrzeuges auslesen und Einträge feststellen, die durch den Unfall verursacht wurden. So können auch verborgenen Schäden erkannt werden.

Bei Unfallgutachten ist es besonders wichtig mit erfahrenen und qualifizierten Partnern zusammenzuarbeiten. Das Unfallgutachten stellt für Sie als Geschädigter eine wichtige Regulierungsgrundlage dar. Es schützt Sie vor unberechtigten Forderungen und hilft Ihnen, Ihre finanziellen Ansprüche durchzusetzen.

  • Verkehrsfähige und prozesstaugliche Unfallgutachten
  • Neutrale und qualifizierte Sachverständige
  • Umfangreiche Begutachtung in unseren Kfz Prüfstellen
  • Professionelle Abwicklung

KFZ Sachverständiger erstellt auch Wertgutachten in Berlin

Unsere Gutachter erstellen neben Unfallgutachten und Schadengutachten auch unabhängige und neutrale Wertgutachten für Ihr Fahrzeug. Gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie den Fahrzeugwert für gerichtliche oder Steuerangelegenheiten benötigen, wenn Sie Ihr Auto als Gebrauchtwagen verkaufen wollen oder wenn Sie einen Versicherungsfall geltend machen müssen. Unsere Gutachter arbeiten qualifiziert und professionell. Sie können direkt online einen Termin mit uns vereinbaren oder Sie rufen uns unter unserer Berliner Rufnummer 030 / 517 003 73 an. Vor Ort finden Sie das Sachverständigenbüro Engelmann und Schmidt in Berlin, Alt-Biesdorf 72a in 12683 Berlin. Dort befindet sich auch eine unserer Kfz-Prüfstellen. Die zweite Kfz-Prüfstelle, in der wir auch Begutachtungen durchführen, befindet sich am Treptower Park, Elsenstraße/Ecke Puschkinallee in 12435 Berlin auf dem Gelände des Pflanzencenters „Der Holländer“.

Sie können Ihren KFZ Gutachter in Berlin frei wählen

Als Unfallgeschädigter haben Sie im Haftpflichtschadenfall (Sie waren nicht Schuld an dem Unfall) in Deutschland die freie Wahl Ihres Gutachters. Wichtige Fragen des Unfallgutachtens, die unser Sachverständiger für Sie klärt, sind unter anderem die Höhe der Reparaturkosten, die Wertminderung des Kfz, die Nutzungsausfallentschädigung,  handelt es sich um einen Totalschaden und wie hoch ist dann der Wiederbeschaffungswert  bzw. der Restwert Ihres Fahrzeuges. Diese Fragen werden auf Grundlage des Unfallgutachtens geklärt. Wir bieten Ihnen neutrale Schadengutachten, qualifizierte Beratung durch einen Gutachter und wir helfen Ihnen, Ihre Rechtsansprüche so schnell wie möglich durchzusetzen. Das Gutachten vom Sachverständigen ist Ihre Rechtsgrundlage, um Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung möglichst schnell durchzusetzen. Das Kfz sichert Ihnen Ihre Mobilität. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Mobilität mit einer schnellen Schadensregulierung zurückerhalten.

Wir arbeiten unabhängig und neutral. Wir arbeiten professionell und qualifiziert.

Warten Sie nicht zu lange und rufen Sie uns an: KFZ Sachverständige Engelmann & Schmidt

Übrigens haben Sie im Haftpflichtschadenfall auch das Recht auf einen eigenen Gutachter, wenn die gegnerische Versicherung einen Gutachter einschaltet. Die Kosten für die Erstellung des Schadengutachtens muss die gegnerische Versicherung übernehmen, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden unter 750,- Euro handelt. Bei Kleinschäden unter 750,– Euro erstellen wir einen qualifizierten Kostenvoranschlag zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung.

Über diese und andere Rechte sollten Sie informiert sein und Ihr Unfallgutachten selbst bei unseren Sachverständigen in Auftrag geben.

Unser Tipp, wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden: Neben den normalen Vorgängen, die am Unfallort abgewickelt werden, rufen Sie sofort einen eigenen Gutachter an und lassen Sie durch den Kfz-Sachverständigen ein Gutachten für die Beweissicherung erstellen. Notieren Sie sich unsere Servicenummer 030 / 517 003 73 oder speichern Sie unsere Rufnummer in Ihrem Smartphone. So können Sie die Telefonnummer in der Aufregung nicht vergessen und unser Sachverständiger ist umgehend bei Ihnen vor Ort.

Und noch ein Tipp: Fotografieren Sie unmittelbar nach dem Unfall die entstandene Situation (Endstellung der Fahrzeuge) und die Schäden an den Fahrzeugen in Übersichtsaufnahmen mit ihrem Handy. Sollte es Streit geben zum Unfallhergang und zur Schuldfrage, sind solche Aufnahmen immer sehr hilfreich.

Kfz-Sachverständige Engelmann und Schmidt in Berlin – Ihre qualifizierten Unfallgutachter, die Ihnen zu Ihrem guten Recht verhelfen.